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   LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15   

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https://dejure.org/2016,77525
LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15 (https://dejure.org/2016,77525)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 12.09.2016 - 4 O 365/15 (https://dejure.org/2016,77525)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 12. September 2016 - 4 O 365/15 (https://dejure.org/2016,77525)
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  • EuGH, 11.11.2014 - C-530/13

    Schmitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15
    Vorprozessual nahm die Klägerin zunächst erfolglos den Vater des Beklagten als Anschlussinhaber vor dem Amtsgericht Hamburg zum Az.: 25b C 530/13 in Anspruch.

    Die Kammer hat die Akte des Amtsgerichts Hamburg zum Az.: 25b C 530/13 beigezogen.

    Insoweit verweist der Beklagte selbst auf seine Aussage als Zeuge in dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamburg, Az.: 25b C 530/13, die Akte hat die Kammer im hiesigen Rechtsstreit beigezogen.

  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15
    Das Risiko eines Sachverhalts- oder Rechtsirrtums trägt grds. der Verwerter (BGH, GRUR 2000, 699).
  • BGH, 18.03.1960 - I ZR 75/58

    Eisrevue II

    Auszug aus LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15
    So entspricht ein Nutzer nur der üblichen Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, wenn er die Berechtigung zur Nutzung des Werks prüft und sich darüber Gewissheit verschafft (BGH, GRUR 1960, 606; GRUR 1959, 331).
  • BGH, 19.12.1958 - I ZR 153/57

    Dreigroschenroman

    Auszug aus LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15
    So entspricht ein Nutzer nur der üblichen Sorgfaltspflicht bei Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken, wenn er die Berechtigung zur Nutzung des Werks prüft und sich darüber Gewissheit verschafft (BGH, GRUR 1960, 606; GRUR 1959, 331).
  • LG Hamburg, 28.04.2014 - 308 O 83/14

    Urheberrechtsverletzung: Schadensersatz wegen Zugänglichmachung eines

    Auszug aus LG Bielefeld, 12.09.2016 - 4 O 365/15
    Soweit dieser zunächst lediglich als Freihalteanspruch bestand, hat er sich mit dem Klageabweisungsantrag in einen Zahlungsanspruch verwandelt (LG Hamburg, BeckRS 2015, 07034).
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